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   BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80 (S)   

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https://dejure.org/1981,3877
BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80 (S) (https://dejure.org/1981,3877)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1981 - 3 StR 411/80 (S) (https://dejure.org/1981,3877)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1981 - 3 StR 411/80 (S) (https://dejure.org/1981,3877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner Vernehmung zur Anklage - "Entfernen" oder "Ausbleiben" von der Hauptverhandlung durch selbst herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit - Annahme einer Verhandlungsunfähigkeit bei der Möglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1052
  • MDR 1981, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74

    Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden

    Auszug aus BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80
    Wie in den Fällen des § 231 a StPO (BGHSt 26, 228 [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a]) kann Verhandlungsunfähigkeit in diesem Sinne auch gegeben sein, wenn der Angeklagte für kürzere Zeitspannen, die zur Erledigung des Verfahrens in angemessener Frist nicht ausreichen, der Verhandlung folgen kann.

    Die gleiche Erwägung führt auch zur Anwendbarkeit der Vorschrift auf Fälle nur zeitweiser Verhandlungsunfähigkeit (vgl. BGHSt 26, 228, 231) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a].

    Die vor dem Inkrafttreten des § 231 a StPO zu § 231 Abs. 2 StPO ergangene Entscheidung BGHSt 19, 144 steht dem schon deshalb nicht entgegen (vgl. auch BGHSt 26, 228, 232) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a], weil dort - anders als hier - davon ausgegangen werden konnte, daß das Verfahren auch bei mehrfacher Unterbrechung in angemessener Zeit zu Ende zu führen war.

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

    Auszug aus BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80
    Darauf hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 16. Februar 1979 (1 StE 3/77 - StB 10 u. 11/79) und vom 8. Juni 1979 (1 StE 2/77 - StB 39 u. 40/79) hingewiesen (vgl. auch BGHSt 16, 178 zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des § 231 a StPO).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 10/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

    Auszug aus BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80
    Darauf hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 16. Februar 1979 (1 StE 3/77 - StB 10 u. 11/79) und vom 8. Juni 1979 (1 StE 2/77 - StB 39 u. 40/79) hingewiesen (vgl. auch BGHSt 16, 178 zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des § 231 a StPO).
  • BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63
    Auszug aus BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80
    Die vor dem Inkrafttreten des § 231 a StPO zu § 231 Abs. 2 StPO ergangene Entscheidung BGHSt 19, 144 steht dem schon deshalb nicht entgegen (vgl. auch BGHSt 26, 228, 232) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a], weil dort - anders als hier - davon ausgegangen werden konnte, daß das Verfahren auch bei mehrfacher Unterbrechung in angemessener Zeit zu Ende zu führen war.
  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    2 StPO unmittelbar Anwendung (BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; BGH NJW 1981, 1052 f).
  • BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85

    Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 231 Abs. 2 StPO auch angewendet werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (BGHSt 2, 300, 304; BGH NJW 1981, 1052; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Rv 21 Ss 36/20

    Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung: Eigenmächtiges Ausbleiben des

    Zwar steht es dem eigenmächtigen Ausbleiben gleich, wenn ein Angeklagter seine Verhandlungsfähigkeit durch ein Verhalten herbeiführt, dass die in § 231a Abs. 1 Satz 1 StPO umschriebenen Voraussetzungen erfüllt (BGH, Beschluss vom 02.02.1981 - 3 StR 411/80 (S) -, NJW 1981, 1052).
  • OLG Koblenz, 02.08.1982 - 2 Ss 296/82

    Einvernahme gesperrter Zeugen unter Ausschluß von Angeklagtem und Verteidiger

    Damit war vonseiten des Gerichts alles (vgl. BGH NJW 1981, 1052 ) getan worden, um den "V-Mann" als Zeugen in der Hauptverhandlung zur Verfügung zu haben.
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